Arzneimittelbeauftragter im Rettungs- und Gesundheitswesen
Qualifizierungslehrgang zum Arzneimittelbeauftragten
Das Apothekergesetz sieht die Beauftragung von sachkundigen Personen in Bezug auf die Vorhaltung und die Versorgung mit Arzneimitteln in Einrichtungen des Gesundheitswesens verpflichtend vor. Seit der letzten Änderung des §14 ApoG im Jahr 2002 sind u. a. auch die Rettungsdienste in diesem Punkt den Krankenhäusern gleichgestellt worden.
Um einem Organisationsverschulden vorzubeugen, muss die Geschäftsführung/ Leitung eine oder mehrere sachkundige Personen bestimmen, die sich mit der Organisation, der Bestellung, der Dokumentation und der Lagerung von Arzneimitteln beschäftigen.
Der Arzneimittelbeauftragte nimmt innerhalb einer Rettungsdienstorganisation oder einer anderen Einrichtung des Gesundheitswesens eine Schlüsselposition ein. Er achtet für den Arbeitgeber auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und ist gleichzeitig Ansprechpartner für Kollegen, Ärzte, Apotheker und andere Beteiligte.
Wie man sich in diesem Spannungsfeld zurechtfindet und diese interessante Aufgabe professionell ausfüllen kann, möchten wir Ihnen in diesem Lehrgang vermitteln. Er steht allen interessierten Mitarbeitern mit einer Ausbildung im Gesundheitswesen, wie z.B. Rettungsassistenten, Gesundheits- und Krankenpflegern, Altenpflegern usw., offen.
